Financial Experts-Beratung
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Financial Expert und Corporate Governance
Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG ( BaFin )
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht wurden sowohl im KWG als auch im VAG Regelungen zur Kontrolle von Mitgliedern von Aufsichts- und Verwaltungsorganen eingeführt. Geregelt sind Anzeigepflichten (vor allem §§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG; 5 Abs. 5 Nr. 9, 13d Nr. 12 VAG), materielle Anforderungen (vor allem §§ 36 Abs. 3 KWG; 7a Abs. 4 VAG) und Maßnahmen (vor allem §§ 36 Abs. 3 KWG; 87 Abs. 8, 121c Abs. 6 VAG). Die neuen Vorschriften im KWG gelten für Institute und Finanzholding-Gesellschaften, die neuen Vorschriften im VAG für Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Versicherungs-Zweckgesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften. Im Folgenden wird insoweit für das KWG und das VAG der Oberbegriff „Unternehmen“ verwendet.
- Materielle Anforderungen
- Verfahrensfragen und erforderliche Unterlagen
- Pflichten von Mitgliedern von Aufsichts- und Verwaltungsorganen
- Maßnahmen
Auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie das vollständige Merkblatt (Stand: 22.02.2010).